Schuld und Sühne - Das Avalon Strafgericht mit öffentlicher Verhandlung!

SCHULD UND SÜHNE - Das Avalon Strafgericht!

Mit öffentlicher Verhandlung am 14.08.10 um 20:30 Uhr ( Gäste der öffentlichen Verhandlung : 25,-€) Beim Strafgericht wird hart verhandelt. Die ehrenwerte Oberstaatsanwältin und die hohe Richterin nehmen die Angeklagten ins Kreuzfeuer. Das Gericht verhandelt streng nach der Strafprozessordung und dem Avalon Gesetzbuch. Zweifellos wird jeder Angeklagte überführt….., wie wird wohl das Strafmaß sein und welche der gemeinen Wärterinnen wird die Abstrafung vornehmen????
WER KANN TEILNEHMEN?

    * Jeder sich an Frauen schuldig gemacht hat und dafür zu büssen bereit ist
    * Jeder, der das Strafurteil der Obersten Richterin bedingungslos annehmen will
    * Jeder, der im Strafvollzug seine Grenzen testen und überschreiten will!
    * Alle, denen der Humor auch angesichts von Schuld und Sühne nicht vergeht!
    * Jeder, der von Seiner Herrin oder Herren angeklagt wurde!

Mögliche Anklageformen sind:

Die Selbstanklage

Die im Antrag gestellte Anklage durch die Avalon-Ladies

Die Anklage durch Deine Herrin oder Deinen Herren

Verfahrensmöglichkeiten:

Schnellverfahren am 14.8.10 von 16 – 1 Uhr, Kosten 390 Euro

Intensivanklage vom 14.8.10 16 Uhr bis 15.8.10 14 Uhr, Kosten 785 Euro

Angeklagte müssen bis spätestens 24.07.10 den bei uns angeforderten Anklagebogen zurückgeschickt haben und die Anzahlung auf die Strafgebühr geleistet haben.

Besucher als Zuschauer:

Einlaß ist ab 19:30 Uhr. Die Verhandlung beginnt um 20:30 und findet in der Halle der Residenz statt. Besucher können gerne spontan kommen, eine Voranmeldung ist nicht notwendig. Eintritt: 20 Euro, Paare 35 Euro, Getränke inklusiv.

Zuschauer, welche einen Angeklagten vor Gericht gebracht haben, haben freien Eintritt.

Das Gesetz wird vertreten durch die Oberste Richterin Lady Marlon und die Oberste Anklägerin Lady Mercedes.

Der Strafvollzug nach dem Urteilsspruch ist öffentlich.

Jeder Angeklagte wird zweifelsfrei überführt. Dein Schuldurteil wird sofort gefällt und die immer gerechte harte Strafe sofort vollzogen. Du hast keine Berufung gegen die Urteile des Gerichts. Das Avalon Gericht handelt nach dem Grundsatz Recht vor Gnade.

Bei Interesse fordere den Avalon-Strafantrag an: avalon-residenz@gmx.net
http://www.avalon-residenz.de



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